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Die Prüfung ist bestanden, wenn ohne Rundung in den folgenden Prüfungsleistungen jeweils mindestens 50 Punkte erreicht worden sind:
in jedem Prüfungsbereich des Prüfungsteils „Grundlegende Qualifikationen“,
Ist die Prüfung bestanden, so werden die folgenden Bewertungen jeweils kaufmännisch auf eine ganze Zahl gerundet:
die Bewertung für den Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen“,
die Bewertung der Situationsaufgabe, in der eine mündliche Ergänzungsprüfung nach § 16 durchgeführt wurde,
die zusammengefasste Bewertung für die Präsentation und das Fachgespräch sowie
die zusammengefasste Bewertung für die Projektarbeit nach § 27 Absatz 4 Satz 3.
Der Bewertung für den Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen“, den Bewertungen jeder der beiden schriftlichen Situationsaufgaben des Prüfungsteils „Handlungsspezifische Qualifikationen“ sowie der zusammengefassten Bewertung der Projektarbeit des Prüfungsteils „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist nach Anlage 1 die jeweilige Note als Dezimalzahl zuzuordnen.
Für die Bildung einer Gesamtnote ist als Gesamtpunktzahl das gewichtete arithmetische Mittel zu berechnen. Dabei werden die Bewertungen wie folgt gewichtet: Die Gesamtpunktzahl ist kaufmännisch auf eine ganze Zahl zu runden. Der gerundeten Gesamtpunktzahl wird nach Anlage 1 eine Note als Dezimalzahl und die Note in Worten zugeordnet. Die zugeordnete Note ist die Gesamtnote.
die Bewertung für den Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen“ mit 30 Prozent,
in jeder der beiden schriftlichen Situationsaufgaben und
in der Situationsaufgabe und
Den Bewertungen im Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen“ sowie im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ in den schriftlichen…
Der Bewertung für die Teilprüfung „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“, der Bewertung für die schriftlichen Situationsaufgaben der Teilprüfung…
Den Bewertungen für den Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“, für jede der Situationsaufgaben und für das Fachgespräch ist nach der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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