RettAnerkGAV SL — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 1 RettAnerkGAV SLVerordnung zur Ausführung des Gesetzes über die staatliche Anerkennung für Rettungstaten Vom 24. November 1959§ 2 Die Rettungsmedaille hat einen Durchmesser von 2,5 cm und wird an einem 2,8 cm breiten Band auf der linken Brustseite getragen.§ 2