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Die Rettungsmedaille wird an Personen verliehen, die unter Einsatz des eigenen Lebens entweder Menschen aus Lebensgefahr gerettet oder eine der Allgemeinheit drohende erhebliche Gefahr für Leben und Gesundheit abgewendet und dabei einen besonderen Beweis an Mut und Opferwilligkeit erbracht haben.
Hat der Retter im ursächlichen Zusammenhang mit der Rettungstat sein Leben verloren, so wird ihm die Rettungsmedaille nach seinem Tod verliehen.
Die Verleihung der Rettungsmedaille erfolgt nur einmal.