§ 17 RevierjagdMeisterPrVVerordnung über die Meisterprüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Revierjagdmeister und RevierjagdmeisterinBefreiung von PrüfungsleistungenZitatstelle…die Befreiung von einzelnen Prüfungsteilen nach § 3 oder von Prüfungen nach den §§ 6 und 7, den §§ 10 und 11 sowie den §§ 14 bis 16 ist § 56 Absatz 2 des Berufsbildungsgesetzes anzuwenden.Befreiung von Prüfungsleistungen
§ 18 RevierjagdMeisterPrVVerordnung über die Meisterprüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Revierjagdmeister und RevierjagdmeisterinBewertungen in den PrüfungenZitatstelle…aus der Bewertung des Arbeitsprojektes (§ 6) und der Bewertung der schriftlichen Prüfung (§ 7) nach folgender Formel zu bilden: Note des Prüfungsteils = .Bewertungen in den Prüfungen
§ 19 RevierjagdMeisterPrVVerordnung über die Meisterprüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Revierjagdmeister und RevierjagdmeisterinBestehen der Meisterprüfung; ZeugnisZitatstelledie Ergebnisse der Leistungen aus den einzelnen Prüfungen nach den §§ 6 und 7, den §§ 10 und 11 sowie den §§ 14 bis 16, die Ergebnisse der Prüfungsteile nach § 18 Absatz…Bestehen der Meisterprüfung; Zeugnis
§ 20 RevierjagdMeisterPrVVerordnung über die Meisterprüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Revierjagdmeister und RevierjagdmeisterinMündliche ErgänzungsprüfungZitatstelleWurden eine oder zwei der Prüfungen nach den §§ 7, 11 und 15 schlechter als mit „ausreichend“ bewertet, ist auf Antrag des Prüflings eine dieser…Mündliche Ergänzungsprüfung
§ 21 RevierjagdMeisterPrVVerordnung über die Meisterprüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Revierjagdmeister und RevierjagdmeisterinWiederholung der MeisterprüfungZitatstelle…Prüfung in einzelnen Prüfungsteilen nach § 3 und in einzelnen Prüfungen nach den §§ 6 und 7, den §§ 10 und 11 sowie den §§ 14 bis 16 zu befreien, wennWiederholung der Meisterprüfung