§ 11 RFinStVRundfunkfinanzierungsstaatsvertrag (RFinStV)*
Die Landesmedienanstalten erhalten nach Anforderung von ihrer zuständigen Landesrundfunkanstalt jeweils zur Mitte eines Kalendervierteljahres angemessene…
§ 116 Abs. 1 LMG NRWLandesmediengesetz Nordrhein-Westfalen
Die LfM erhält 60 Prozent von dem in § 10 Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag in Verbindung mit § 112 des Medienstaatsvertrages bestimmten Anteil am…
§ 10 Abs. 1 RFinStVRundfunkfinanzierungsstaatsvertrag (RFinStV)*
Die Höhe des Anteils der Landesmedienanstalten beträgt 1,8989 vom Hundert des Rundfunkbeitragsaufkommens. Aus dem jährlichen Gesamtbetrag des Anteils aller…
§ 112 Abs. 3 MStV SNMedienstaatsvertrag
Soweit der Anteil nach Absatz 1 nicht in Anspruch genommen wird, steht er den jeweiligen Landesrundfunkanstalten zu. Eine landesgesetzliche Zweckbestimmung ist…
§ 15 RFinStV SNVereinbarung der Rundfunkanstalten
Im Rahmen der vorstehenden Grundsätze wird der Finanzausgleich von den in § 13 genannten Rundfunkanstalten im Einzelnen vereinbart. Rundfunkanstalten, die nicht…