Art 18 RheinSchPersEV
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1)
Diese Verordnung und die in Artikel 1 genannten Beschlüsse treten am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(2)
Die in Artikel 1 unter den Nummern 4 und 5 genannten Beschlüsse treten am 30. September 2014 außer Kraft.