§ 8.01 RheinSchPersV
Allgemeine Bestimmungen
Wer ein Radarpatent erwerben will, muss
a).
mindestens 18 Jahre alt sein;
b).
Inhaber eines Schifferpatentes und
c).
Inhaber eines Sprechfunkzeugnisses sein.
Wer ein Radarpatent erwerben will, muss
mindestens 18 Jahre alt sein;
Inhaber eines Schifferpatentes und
Inhaber eines Sprechfunkzeugnisses sein.