§ 1 Abs. 2 RHGGesetz Nr. 943 über den Rechnungshof des Saarlandes (Rechnungshofgesetz - RHG) Vom 15. Dezember 1971 in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Juni 1983
Der Rechnungshof hat seinen Sitz in Saarbrücken. Er führt die Bezeichnung „Rechnungshof des Saarlandes“.
§ 2 Abs. 1 BRHGGesetz über den Bundesrechnungshof
Der Bundesrechnungshof hat seinen Sitz in Bonn. Er kann Außenstellen einrichten.
§ 1 Abs. 1 LRHG NRWGesetz über den Landesrechnungshof Nordrhein-Westfalen
Der Landesrechnungshof Nordrhein-Westfalen ist eine selbständige oberste Landesbehörde und als unabhängiges Organ der Finanzkontrolle nur dem Gesetz…
§ 5 Abs. 1 RHG SNRichterliche Unabhängigkeit
Die Mitglieder des Rechnungshofes sind unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen.