Gesetz Nr. 943 über den Rechnungshof des Saarlandes (Rechnungshofgesetz - RHG) Vom 15. Dezember 1971 in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Juni 1983
Der Rechnungshof gibt sich eine Geschäftsordnung. Sie ist dem Landtag und der Landesregierung mitzuteilen.
§ 10 RHG
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