§ 10 RHGGesetz Nr. 943 über den Rechnungshof des Saarlandes (Rechnungshofgesetz - RHG) Vom 15. Dezember 1971 in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Juni 1983
Der Rechnungshof gibt sich eine Geschäftsordnung. Sie ist dem Landtag und der Landesregierung mitzuteilen.
§ 13 Abs. 4 LRHG NRWGesetz über den Landesrechnungshof Nordrhein-Westfalen
Die Geschäftsordnung ist dem Landtag und der Landesregierung mitzuteilen.
§ 20 Abs. 1 BRHGGesetz über den Bundesrechnungshof
Der Große Senat erläßt die Geschäftsordnung des Bundesrechnungshofes. Sie trifft die nach § 11 Abs. 1 Satz 2 und § 13 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2 Satz 2…
§ 3 Abs. 3 RegKSGGesetz Nr. 1854 zur Einrichtung einer Regulierungskammer für das Saarland (RegKSG) Vom 11. Februar 2015[1]
Die Regulierungskammer für das Saarland gibt sich eine Geschäftsordnung, in der Näheres zur Organisation und ergänzend zu § 55 Absatz 1 Satz 1 des…
§ 10 Abs. 1 VerfGHG NRWGesetz über den Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen
Der Verfassungsgerichtshof gibt sich eine Geschäftsordnung; er beschließt sie in der für die Entscheidung von Streitfällen vorgesehenen Besetzung.