Art 3 RHiVtrCANG
(1)
Dieses Gesetz tritt mit Ausnahme des Artikels 2 am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. Artikel 2 tritt zusammen mit dem Vertrag in Kraft.
(2)
Der Tag, an dem der Vertrag nach seinem Artikel 21 Abs. 2 in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben.