Art. 1 Nr. 1 Buchst. e SN-20762Siebtes Gesetz zur Änderung des Sächsischen Privatrundfunkgesetzes
Die Angabe zu § 23 wird wie folgt gefasst: „§ 23 (weggefallen)“.
Art. 1 Nr. 1 Buchst. g SN-11325Dreizehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag
§ 45b wird gestrichen.
Art. 1 Nr. 1 Buchst. a SN-12491Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute im Freistaat Sachsen und die Sachsen-Finanzgruppe
Die Angabe zu § 33 wird wie folgt gefasst: „§ 33 (aufgehoben)“.
Art. 1 Nr. 1 Buchst. a SN-12667Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Kommunalen Versorgungsverband Sachsen
Die Angabe zu § 35 wird wie folgt gefasst: „§ 35 (aufgehoben)“.
Art. 1 Nr. 1 Buchst. a SN-11603Siebentes Gesetz zur Änderung des Sächsischen Finanzausgleichsgesetzes
Die Angabe zu § 29 wird wie folgt gefasst: „§ 29 (aufgehoben)“.