§ 1 Abs. 2 RiFlEttZustG SLGesetz Nr. 1536 über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Rindfleischetikettierung (Rindfleischetikettierungs-Zuständigkeitsgesetz) Vom 5. November 2003
Die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten gemäß § 11 RiFlEtikettG in der jeweils geltenden Fassung wird auf das Landesamt für…
§ 24 Abs. 2 AgrarZustVOVerordnung zur Regelung der Zuständigkeiten im Bereich der Agrarwirtschaft (Agrar-Zuständigkeitsverordnung-AgrarZustVO) Vom 2. Mai 2024
Das Landesamt für Verbraucherschutz ist die zuständige Verwaltungsbehörde für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Sinne des § 36 Absatz 2…
§ 4 RiFlEtikettGGesetz zur Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union über die besondere Etikettierung von Rindfleisch und Rindfleischerzeugnissen und über die Verkehrsbezeichnung und Kennzeichnung von Fleisch von weniger als zwölf Monate alten Rindern
Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung überwacht die Einhaltung der im Rahmen der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen…
§ 7 FischEtikettVVerordnung zur Durchführung des Fischetikettierungsgesetzes
Die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 8 des Fischetikettierungsgesetzes und nach § 6 dieser Verordnung wird auf die…
§ 5 WeinfondsVVerordnung über die Erhebung der Abgabe für den Deutschen Weinfonds
Die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 4 wird auf die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung übertragen.