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Die Mittel des Sondervermögens dürfen ausschließlich zur Erfüllung von Verpflichtungen aus den in § 2 Absatz 1 genannten Garantien, der dort genannten sonstigen Verlustausgleichspflicht sowie zur Erfüllung der dem Land Nordrhein-Westfalen aus § 13 Absatz 2 und 3 des Stabilisierungsfondsgesetzes erwachsenden Verpflichtungen verwendet werden.
Die Mittel des Sondervermögens dürfen ausschließlich zur Umsetzung der Maßnahmen nach dem Gesetz zur Umsetzung von Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder…
Die Mittel des Sondervermögens dürfen nach Maßgabe von § 2 Absatz 2 ausschließlich zur Umsetzung von Maßnahmen für die in § 2 Absatz 1 genannten Zwecke…
Die Mittel des Sondervermögens dürfen ausschließlich zu dem in § 2 Absatz 2 genannten Zweck verwendet werden.
Die Mittel des Sondervermögens dürfen ausschließlich zur Umsetzung von Maßnahmen für die in § 2 Absatz 1 genannten Zwecke verwendet werden.
Die angesammelten Mittel werden dem Landeshaushalt zu gegebener Zeit zur Erfüllung der dem Land Nordrhein-Westfalen aus § 13 Absatz 2 und 3 des…
Die Mittel des Sondervermögens sind ausschließlich zur Entlastung von Versorgungsausgaben des Landes zu verwenden. Ansprüche der Versorgungsberechtigten gegen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.