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Der Präsidialrat der Verwaltungsgerichtsbarkeit besteht aus,
dem Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts als Vorsitzendem,
zwei Mitgliedern, die von den Richtern der Verwaltungsgerichtsbarkeit gewählt werden.
Stellvertreter des Vorsitzenden ist sein Vertreter im Amt.