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Für jede Gerichtsbarkeit wird beim Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung ein Präsidialrat gebildet. Der Präsidialrat der ordentlichen Gerichtsbarkeit besteht aus einer oder einem Vorsitzenden und sechs weiteren Mitgliedern, die Präsidialräte der anderen Gerichtsbarkeiten bestehen jeweils aus einer oder einem Vorsitzenden und vier weiteren Mitgliedern.
Gibt es in der betreffenden Gerichtsbarkeit nur eine Gerichtspräsidentin oder einen Gerichtspräsidenten, führt diese oder dieser den Vorsitz des Präsidialrats; Stellvertreterin oder Stellvertreter im Vorsitz ist in diesem Falle die Vertreterin oder der Vertreter im Amt.
Bei jedem obersten Gerichtshof des Bundes wird ein Präsidialrat errichtet. Der Präsidialrat beim Bundesverwaltungsgericht ist zugleich für die…
Stellvertreter des Vorsitzenden ist sein Vertreter im Amt.
Der Präsidialrat besteht aus dem Präsidenten eines Gerichts als Vorsitzendem und aus Richtern, von denen mindestens die Hälfte durch die Richter zu wählen sind.
Stellvertreter des Vorsitzenden ist sein Vertreter im Amt.
Scheidet der gewählte Vorsitzende vorzeitig aus dem Präsidialrat aus oder ist er verhindert, so tritt der gewählte Stellvertreter an seine Stelle. Scheidet ein…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.
Diese Vorschrift verdrängt keine Norm, tritt hinter keiner zurück und gilt ausdrücklich neben einer.
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