§ 6 Abs. 2 BVerfGGGesetz über das Bundesverfassungsgericht
Der Bundestag wählt nach den Regeln der Verhältniswahl einen Wahlausschuß für die Richter des Bundesverfassungsgerichts, der aus zwölf Mitgliedern des…
§ 26 SächsRiGSächsisches Richtergesetz
Zur Vorbereitung der Wahl bestellt der Richterrat einen Wahlvorstand. Besteht kein Richterrat, beruft der Gerichtsvorstand des Gerichts, bei dem der Richterrat…
§ 10 SächsJGSächsisches Justizgesetz
Der Staatsminister der Justiz ist im Richterwahlausschuss Mitglied kraft Amtes für das Verfahren nach § 1 Absatz 3 des Richterwahlgesetzes in der im…