Art. 6 31969L0493
Die Übereinstimmung der Bezeichnungen und der Kennzeichnungssymbole mit den in Anhang I Spalten d bis g aufgeführten Merkmalen kann nur mittels der in Anhang II genannten Verfahren überprüft werden.
Die Übereinstimmung der Bezeichnungen und der Kennzeichnungssymbole mit den in Anhang I Spalten d bis g aufgeführten Merkmalen kann nur mittels der in Anhang II genannten Verfahren überprüft werden.