Gesetze
Gesetz wird geladen …
Artikel 27 Posten 4 und 5 (vertikale Gliederung) und Artikel 28 Posten A 2 und B 3 (horizontale Gliederung) Provisionserträge und Provisionsaufwendungen Als Provisionserträge bzw. Provisionsaufwendungen gelten — unbeschadet des Artikels 29 — die im Dienstleistungsgeschäft für andere anfallenden Erträge bzw. Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen anderer. Dazu gehören vor allem: — Bürgschaftsprovisionen, Provisionen für die Verwaltung von Krediten für Rechnung anderer Kreditgeber sowie für den Handel mit Wertpapieren für andere; — Provisionen und andere Aufwendungen und Erträge im Zahlungsverkehr, Kontoführungsgebühren, Gebühren für die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren; — Provisionen aus dem Devisen-, Sorten- und Edelmetallhandel für andere; — Provisionen für die Vermittlertätigkeit bei Kreditgeschäften, Sparverträgen und Versicherungsverträgen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.