Erwägungsgrund 8 31991L0674
Die Vergleichbarkeit der Jahresabschlüsse und der konsolidierten Abschlüsse setzt voraus, daß einige grundlegende Fragen der Bilanzierung einzelner Geschäfte geregelt werden.
Die Vergleichbarkeit der Jahresabschlüsse und der konsolidierten Abschlüsse setzt voraus, daß einige grundlegende Fragen der Bilanzierung einzelner Geschäfte geregelt werden.