Art. 1 31991L0680
Die Richtlinie 77/388/EWG wird wie folgt geändert:
Artikel 3 erhält folgende Fassung:
Artikel 7 erhält folgende Fassung:
In Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe a) werden die Worte in einem anderen Land durch in einem anderen Mitgliedstaat und die Worte der Mitgliedstaat der Einfuhr durch der Mitgliedstaat, in dem die Installation oder Montage vorgenommen wird, ersetzt.
In Artikel 8 Absatz 1 wird folgender Buchstabe angefügt:
Artikel 8 Absatz 2 erhält folgende Fassung:
Artikel 10 Absatz 3 erhält folgende Fassung:
Artikel 11 Teil B wird wie folgt geändert:
Artikel 11 Teil B Absatz 3 erhält folgende Fassung:
In Artikel 11 Teil B Absatz 5 werden am Anfang nach Für vorübergehend die Worte aus der Gemeinschaft eingefügt; die Worte im Ausland werden durch die Worte außerhalb der Gemeinschaft ersetzt, und die Worte und deren Wiedereinfuhr nicht nach Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe f) steuerfrei ist werden gestrichen.
Artikel 11 Teil C Absatz 2 erhält folgende Fassung:
Artikel 14 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
Die überschrift von Artikel 15 erhält folgende Fassung: Steuerbefreiungen bei Ausfuhren nach einem Drittland, gleichgestellten Umsätzen und grenzüberschreitenden Beförderungen.
In Artikel 15 Nummern 1 und 2 werden die Worte nach Orten außerhalb des in Artikel 3 bezeichneten Gebietes durch die Worte nach Orten außerhalb der Gemeinschaft ersetzt.
Artikel 15 Nummer 3 erhält folgende Fassung:
In Artikel 15 Nummer 10 Unterabsatz 1 wird folgender Gedankenstrich hinzugefügt:
In Artikel 15 Nummer 10 zweiter Unterabsatz werden die Worte unter den von den Mitgliedstaaten festgelegten Voraussetzungen und Beschränkungen durch die Worte unter den vom Gastmitgliedstaat festgelegten Voraussetzungen und Beschränkungen ersetzt.
In Artikel 15 Nummer 12 werden die Worte ins Ausland ersetzt durch nach Orten außerhalb der Gemeinschaft .
Artikel 15 Nummer 13 erhält folgende Fassung:
In Artikel 15 Nummer 14 werden die Worte außerhalb des in Artikel 3 genannten Gebiets ersetzt durch die Worte außerhalb der Gemeinschaft .
Artikel 16 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
In Artikel 28 wird folgender Absatz eingefügt:
Abschnitt XVIa und die folgenden Artikel 28a bis 28m werden eingefügt:
Artikel 33 erhält folgende Fassung:
Folgender Artikel wird eingefügt: