31992L0043 — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungArt. 20 31992L0043Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen · AusschußArtikel 21 Die Kommission wird von einem Ausschuss unterstützt.Artikel 21