§ 34 Abs. 1 BNatSchGGesetz über Naturschutz und Landschaftspflege
Projekte sind vor ihrer Zulassung oder Durchführung auf ihre Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen eines Natura 2000-Gebiets zu überprüfen, wenn sie einzeln…
Art. 11 Abs. 4 32019R1022Die weiteren gemäß Absatz 3 eingerichteten Schongebiete werden insbesondere vom STECF oder von einem ähnlichen auf Unionsebene oder internationaler Ebene…
§ 3 Abs. 2 SN-9284Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden zur Festsetzung des Naturschutzgebietes „Dresdner Elbtalhänge“
Das Naturschutzgebiet ist darüber hinaus Bestandteil eines kohärenten europäischen Netzes besonderer Schutzgebiete NATURA 2000 und soll für alle Lebensräume und…
Art. 20 Abs. 1 Buchst. j 32024R1991VERORDNUNG (EU) 2024/1991 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 24. Juni 2024 über die Wiederherstellung der Natur und zur Änderung der Verordnung (EU) 2022/869 (Text von Bedeutung für den EWR)
das Ausmaß und die Lage der Flächen, auf denen sich die Lebensraumtypen und Habitate der Arten erheblich verschlechtert haben, und der Flächen, für die…
§ 32 Abs. 3 BNatSchGGesetz über Naturschutz und Landschaftspflege
Die Schutzerklärung bestimmt den Schutzzweck entsprechend den jeweiligen Erhaltungszielen und die erforderlichen Gebietsbegrenzungen. Es soll dargestellt…