Erwägungsgrund 1 31992L0062
Aus einer umfassenden Neubewertung der Richtlinie 70/311/EWG geht hervor, daß aufgrund der praktischen Erfahrungen und des technischen Fortschritts sowie der Ergebnisse der Arbeiten der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa, insbesondere der Regelung Nr. 79 und ihrer Ergänzungen 1 und 2 die Sicherheit im Straßenverkehr erhöht werden kann. Diese Verbesserungen können durch folgende Maßnahmen erzielt werden: die Verringerung der für die Betätigung der Lenkanlage erforderlichen Kraft, die Einführung zusätzlicher Vorschriften für Hilfskraftlenkungen, die durch die gleiche Energiequelle betrieben werden wie die Bremseinrichtung, die Einführung einer Lenkprüfung für Kraftfahrzeuge bei erhöhter Geschwindigkeit, die Einführung von Vorschriften für Hilfslenkanlagen und die Einführung einer einheitlichen Aufmachung des Beschreibungsbogens und des EWG-Typgenehmigungsbogens mit dem Ziel, die elektronische Speicherung und Übermittlung der Daten durch die Antragsteller und die zuständigen Behörden zu erleichtern.