Art. 8 32003L0091RICHTLINIE 2003/91/EG DER KOMMISSION vom 6. Oktober 2003 mit Durchführungsbestimmungen zu Artikel 7 der Richtlinie 2002/55/EG des Rates hinsichtlich der Merkmale, auf welche sich die Prüfungen mindestens zu erstrecken haben, und der Mindestanforderungen für die Prüfung bestimmter Sorten von Gemüsearten (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Richtlinie ist an alle Mitgliedstaaten gerichtet.
Art. 5 32013L0061RICHTLINIE 2013/61/EU DES RATES vom 17. Dezember 2013 zur Änderung der Richtlinien 2006/112/EG und 2008/118/EG hinsichtlich der französischen Regionen in äußerster Randlage, insbesondere Mayotte
Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
Art. 8 31992L0006Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
Art. 4 32007L0061RICHTLINIE 2007/61/EG DES RATES vom 26. September 2007 zur Änderung der Richtlinie 2001/114/EG über bestimmte Sorten eingedickter Milch und Trockenmilch für die menschliche Ernährung
Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
Art. 6 32010L0091RICHTLINIE 2010/91/EU DER KOMMISSION vom 10. Dezember 2010 zur Änderung der Richtlinie 91/414/EWG des Rates zwecks Aufnahme des Wirkstoffs Metosulam und zur Änderung der Entscheidung 2008/934/EG (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.