Art. 3 31994L0011Unbeschadet anderer Rechtsvorschriften der Gemeinschaft dürfen die Mitgliedstaaten den Handel mit Schuherzeugnissen, welche den Kennzeichnungsanforderungen…
§ 10a Abs. 1 BedGgstVBedarfsgegenständeverordnung
Schuherzeugnisse nach Anlage 11 Nr. 1 müssen von dem Hersteller oder seinem in der Europäischen Union niedergelassenen Bevollmächtigten oder, sofern weder der…
§ 12 Abs. 6 Nr. 7 BedGgstVBedarfsgegenständeverordnung
entgegen § 10a Absatz 1 Satz 1 oder 2 ein Schuherzeugnis nicht mit den vorgeschriebenen Angaben versieht oder entgegen § 10a Absatz 1 Satz 3 die Anbringung der…
Art. 1 Abs. 1 31994L0011Diese Richtlinie betrifft die Kennzeichnung von Materialien für die Hauptbestandteile von Schuherzeugnissen zum Verkauf an den Verbraucher. Im Sinne dieser…
Art. 1 Nr. 2 32013L0015RICHTLINIE 2013/15/EU DES RATES vom 13. Mai 2013 zur Anpassung bestimmter Richtlinien im Bereich des freien Warenverkehrs aufgrund des Beitritts der Republik Kroatien
Im Bereich des freien Warenverkehrs von Schuherzeugnissen: Richtlinie 94/11/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. März 1994 zur Angleichung der…