Erwägungsgrund 3 31994L0011
Eine gemeinsame Kennzeichnungsregelung für Schuherzeugnisse soll verhindern, daß unterschiedliche Regelungen Schwierigkeiten bereiten.
Eine gemeinsame Kennzeichnungsregelung für Schuherzeugnisse soll verhindern, daß unterschiedliche Regelungen Schwierigkeiten bereiten.