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Diese Richtlinie tritt am Tag ihrer Annahme in Kraft; die Richtlinie 76/403/EWG wird mit Wirkung vom gleichen Tag aufgehoben.
Mit Wirkung von dem in Absatz 1 genannten Tag. a) gilt die Bezugnahme auf „PCB und PCT im Sinne der Richtlinie 76/403/EWG“ in Artikel 10 Absatz 1 der Richtlinie 87/101/EWG als Bezugnahme auf PCB im Sinne der vorliegenden Richtlinie; b) gilt die Bezugnahme auf die Richtlinie 76/403/EWG in Artikel 10 Absatz 2 der Richtlinie 87/101/EWG als Bezugnahme auf die vorliegende Richtlinie; c) gilt die Bezugnahme auf Artikel 6 der Richtlinie 76/403/EWG in Artikel 2 Buchstabe j) der Verordnung (EWG) Nr. 259/93 als Bezugnahme auf Artikel 8 der vorliegenden Richtlinie.
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