Richtlinie 98/26/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 1998 über die Wirksamkeit von Abrechnungen in Zahlungs- sowie Wertpapierliefer- und -abrechnungssystemen · ABSCHNITT V
Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
Art. 14 31998L0026Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen