Richtlinie 98/5/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 1998 zur Erleichterung der ständigen Ausübung des Rechtsanwaltsberufs in einem anderen Mitgliedstaat als dem, in dem die Qualifikation erworben wurde
Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
Art. 18 31998L0005Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen