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Lebensmittel dürfen nur mit den nachstehenden Arten ionisierender Strahlung behandelt werden: a) Gammastrahlen aus Radionukliden 60Co oder 137Cs. b) Röntgenstrahlen, die von Geräten erzeugt werden, die mit einer Nennenergie (maximale Quantenenergie) von 5 MeV oder darunter betrieben werden. c) Elektronen, die von Geräten erzeugt werden, die mit einer Nennenergie (maximale Quantenenergie) von 10 MeV oder darunter betrieben werden.
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