Richtlinie 2000/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2000 über bestimmte rechtliche Aspekte der Dienste der Informationsgesellschaft, insbesondere des elektronischen Geschäftsverkehrs, im Binnenmarkt („Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr“) · KAPITEL IV
Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
Art. 24 32000L0031Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen