Richtlinie 2000/39/EG der Kommission vom 8. Juni 2000 zur Festlegung einer ersten Liste von Arbeitsplatz-Richtgrenzwerten in Durchführung der Richtlinie 98/24/EG des Rates zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch chemische Arbeitsstoffe bei der Arbeit (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinie 96/94/EG wird mit Wirkung ab dem in Artikel 3 Absatz 1 genannten Zeitpunkt aufgehoben.
Art. 4 32000L0039
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