Art. 36 32001L0024Diese Richtlinie ist an alle Mitgliedstaaten gerichtet.
Art. 11 32009L0020RICHTLINIE 2009/20/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. April 2009 über die Versicherung von Schiffseigentümern für Seeforderungen (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
Art. 24 32000L0014RICHTLINIE 2000/14/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 8. Mai 2000 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über umweltbelastende Geräuschemissionen von zur Verwendung im Freien vorgesehenen Geräten und Maschinen
Diese Richtlinie ist an alle Mitgliedstaaten gerichtet.
Art. 12 32009L0024RICHTLINIE 2009/24/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. April 2009 über den Rechtsschutz von Computerprogrammen (kodifizierte Fassung) (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
Art. 23 32004L0025RICHTLINIE 2004/25/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 21. April 2004 betreffend Übernahmeangebote (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.