Art. 53 32001L0083Die Bestimmungen dieses Titels finden auch Anwendung auf homöopathische Arzneimittel.
Art. 119 32001L0083Die Bestimmungen dieses Titels finden auf homöopathische Arzneimittel Anwendung.
Art. 16 Abs. 3 32001L0083Die Bestimmungen des Titels IX finden auf homöopathische Arzneimittel mit Ausnahme der in Artikel 14 Absatz 1 genannten Anwendung.
§ 1 AM-HandelsVVerordnung über den Großhandel und die Arzneimittelvermittlung
Diese Verordnung findet Anwendung auf Betriebe und Einrichtungen, soweit sie Großhandel mit Arzneimitteln treiben, soweit nicht nach § 1 Abs. 2 der…