Art. 84 32001L0083
Die Kommission veröffentlicht Leitlinien für die gute Vertriebspraxis. Zu diesem Zweck konsultiert sie den Ausschuss für Humanarzneimittel und den durch die Entscheidung 75/320/EWG des RatesABl. L 147 vom 9.6.1975, S. 23 . eingesetzten Pharmazeutischen Ausschuss.