Erwägungsgrund 9 32002L0014
Eine rechtzeitige Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer ist eine Vorbedingung für die erfolgreiche Bewältigung der Umstrukturierungsprozesse und für eine erfolgreiche Anpassung der Unternehmen an die im Zuge der Globalisierung der Wirtschaft — insbesondere durch die Entstehung neuer Formen der Arbeitsorganisation — geschaffenen neuen Bedingungen.