Richtlinie 2002/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (Vibrationen) (16. Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG) · ABSCHNITT IV
Diese Richtlinie ist an alle Mitgliedstaaten gerichtet.
Art. 16 32002L0044Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen