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A. Für das Etikett vorgeschriebene Angaben — Für die Feldbesichtigung zuständige Behörde und Mitgliedstaat oder deren Zeichen — Amtlich zugeteilte Kennnummer — Art, zumindest in lateinischen Buchstaben die Angabe der botanischen Bezeichnung (gegebenenfalls abgekürzt und ohne Namen der Autoren) — Sorte, zumindest in lateinischen Buchstaben angegeben: bei Sorten (Inzuchtlinien, Hybriden), die nur als Komponente zur Erzeugung von Hybridsorten verwendet werden sollen, wird das Wort „Komponente“ angefügt — Kategorie — bei Hybridsorten das Wort „Hybrid“ — Kennnummer des Feldes oder der Partie — Angegebenes Netto- oder Bruttogewicht — Die Worte: „Noch nicht anerkanntes Saatgut“ Die Mitgliedstaaten können nach dem in Artikel 25 Absatz 2 genannten Verfahren von der Verpflichtung freigestellt werden, die botanische Bezeichnung für einzelne Arten und, soweit angezeigt, während begrenzter Zeiträume anzugeben, wenn die Nachteile dieser Verpflichtung nachweislich größer sind als die für die Saatgutvermarktung erwarteten Vorteile. B. Etikettfarbe Das Etikett ist grau. C. Für die Bescheinigung vorgeschriebene Angaben — Ausstellende Behörde — Amtlich zugeteilte Kennnummer — Art, zumindest in lateinischen Buchstaben die Angabe der botanischen Bezeichnung (gegebenenfalls abgekürzt und ohne Namen der Autoren) — Sorte, zumindest in lateinischen Buchstaben angegeben — Kategorie — Bezugsnummer des zur Aussaat verwendeten Saatguts und Land bzw. Länder, die dieses Saatgut anerkannt haben — Kennnummer des Feldes oder der Partie — Anbaufläche der Partie, für die die Bescheinigung gilt — Menge des geernteten Saatguts und Anzahl der Packungen — Bei Zertifiziertem Saatgut die Vermehrungsstufe nach Basissaatgut — Bestätigung, dass der Feldbestand, aus dem das Saatgut stammt, die gestellten Bedingungen erfüllt hat — Gegebenenfalls die Ergebnisse einer vorläufigen Saatgutanalyse
A. Für das Etikett vorgeschriebene Angaben — Für die Feldbesichtigung zuständige Behörde und Mitgliedstaat oder deren Zeichen — Amtlich zugeteilte Kennnummer —…
A. Vorgeschriebene Angaben a) Für Basissaatgut und Zertifiziertes Saatgut: 1. „EG-Norm“ 2. Anerkennungsstelle und Mitgliedstaat oder deren Zeichen 2a. Amtlich…
A. Amtliches Etikett (Basissaatgut und Zertifiziertes Saatgut, mit Ausnahme von Kleinpackungen) I. Vorgeschriebene Angaben 1. EG-Norm 2. Anerkennungsstelle und…
Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet. ANHANG I ANFORDERUNGEN, DENEN DER FELDBESTAND GENÜGEN MUSS ANHANG II ANFORDERUNGEN, DENEN DAS SAATGUT…
die Packungen tragen ein amtliches Etikett mit mindestens folgenden Angaben: — Anerkennungsstelle und Mitgliedstaaten oder deren Zeichen, — Bezugsnummer der…
die Packungen tragen ein amtliches Etikett mit mindestens folgenden Angaben: — Anerkennungsstelle und Mitgliedstaat oder deren Zeichen, — Bezugsnummer der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.