Art. 2 32003L0010
Für diese Richtlinie gelten folgende Definitionen der als Gefahrenindikator verwendeten physikalischen Größen:
Spitzenschalldruck (ppeak ): Höchstwert des momentanen C-frequenzbewerteten Schalldrucks;
Tages-Lärmexpositionspegel (LEX,8h ) (in dB(A) bezogen auf 20 μPa): der über die Zeit gemittelte Lärmexpositionspegel für einen nominalen Achtstundentag entsprechend der Definition der internationalen Norm ISO 1999: 1990, Abschnitt 3.6. Erfasst werden alle am Arbeitsplatz auftretenden Schallereignisse einschließlich impulsförmigen Schalls;
Wochen-Lärmexpositionspegel (LEX,8h ): der über die Zeit gemittelte Tages-Lärmexpositionspegel für eine nominale Woche mit fünf Achtstundentagen entsprechend der Definition der internationalen Norm ISO 1999: 1990, Abschnitt 3.6 (Anmerkung 2).