§ 19 Abs. 5 TabakerzGGesetz über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse
Es ist verboten, eine Veranstaltung oder Aktivität mit dem Ziel oder der direkten oder indirekten Wirkung zu sponsern, den Verkauf von Tabakerzeugnissen,…
§ 2 Nr. 6 TabakerzGGesetz über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse
Sponsoring: jeder öffentliche oder private Beitrag zu einer Veranstaltung oder einer Aktivität oder jede Unterstützung von Einzelpersonen mit dem Ziel oder der…
Art. 26 Abs. 2 Buchst. d 32024R2509VERORDNUNG (EU, Euratom) 2024/2509 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union (Neufassung)
die Veranstaltung oder Aktivität wird nicht ausschließlich durch Unternehmenssponsoring finanziert;
Art. 20 Abs. 5 Buchst. d 32014L0040RICHTLINIE 2014/40/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 3. April 2014 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen und zur Aufhebung der Richtlinie 2001/37/EG (Text von Bedeutung für den EWR)
jede Art von öffentlichem oder privatem Beitrag zu einer Veranstaltung oder Aktivität oder jede Art von Unterstützung von Einzelpersonen mit dem Ziel oder der…
§ 35 Abs. 2 Nr. 8 TabakerzGGesetz über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse
entgegen § 19 Absatz 4 oder 5 ein dort genanntes Hörfunkprogramm oder eine dort genannte Veranstaltung oder Aktivität sponsert,