Erwägungsgrund 26 32024R2509
Die Förderung sozialer Rechte sowie fairer Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen im Einklang mit der europäischen Säule sozialer Rechte und Artikel 9 AEUV ist von großer Bedeutung. Soweit möglich und angemessen, sollten die Kommission und die Mitgliedstaaten bei der Durchführung von aus dem Haushalt finanzierten Programmen und Tätigkeiten die einschlägigen geltenden Bestimmungen des nationalen Rechts, des Unionsrechts, der Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) und der Tarifverträge beachten.