Art. 4 32003L0035
Änderung der Richtlinie 96/61/EG
Die Richtlinie 96/61/EG wird wie folgt geändert:
1.
Artikel 2 wird wie folgt geändert:
a)
In Nummer 10 Buchstabe b) wird nach dem Semikolon folgender Satz hinzugefügt:
b)
Folgende Nummern werden hinzugefügt:
2.
In Artikel 6 Absatz 1 Unterabsatz 1 wird folgender Gedankenstrich hinzugefügt:
3.
Artikel 15 wird wie folgt geändert:
a)
Absatz 1 erhält folgende Fassung:
b)
Der folgende Absatz wird hinzugefügt:
4.
Der folgende Artikel wird eingefügt:
5.
Artikel 17 wird wie folgt geändert:
a)
Absatz 1 erhält folgende Fassung:
b)
Die folgenden Absätze werden angefügt:
6.
Es wird ein Anhang V gemäß Anhang II der vorliegenden Richtlinie angefügt.