Erwägungsgrund 36 32023L0959RICHTLINIE (EU) 2023/959 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 10. Mai 2023 zur Änderung der Richtlinie 2003/87/EG über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Union und des Beschlusses (EU) 2015/1814 über die Einrichtung und Anwendung einer Marktstabilitätsreserve für das System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Union (Text von Bedeutung für den EWR)
Auf der Grundlage der Erfahrungen mit ähnlichen Aufgaben im Zusammenhang mit dem Umweltschutz sollte die Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs…
Erwägungsgrund 10 32023L0946RICHTLINIE (EU) 2023/946 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 10. Mai 2023 zur Änderung der Richtlinie 2003/25/EG hinsichtlich der Aufnahme verbesserter Stabilitätsanforderungen und der Angleichung jener Richtlinie an die von der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation festgelegten Stabilitätsanforderungen (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA) unterstützt die Kommission bereits bei der wirksamen Umsetzung der Richtlinie 2003/25/EG und…
Art. 4 Abs. 6 Buchst. c 32025R2434VERORDNUNG (EU) 2025/2434 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 26. November 2025 über die Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1406/2002 (Text von Bedeutung für den EWR)
leistet die Agentur der Kommission bei möglichen Behebungsmaßnahmen oder der Verhängung von Geldbußen gegen anerkannte Organisationen gemäß den Artikeln 5 und 6…
Art. 3g Abs. 2 32003L0087Die für ein Schifffahrtsunternehmen zuständige Verwaltungsbehörde
Auf der Grundlage der besten verfügbaren Informationen trifft die Kommission im Wege von Durchführungsrechtsakten folgende Maßnahmen:
Erwägungsgrund 13 32013L0054RICHTLINIE 2013/54/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. November 2013 über bestimmte Verantwortlichkeiten der Flaggenstaaten für die Einhaltung und Durchsetzung des Seearbeitsübereinkommens 2006 (Text von Bedeutung für den EWR)
Artikel 2 Absatz 3 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 1406/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates bestimmt, dass es zu den Hauptaufgaben der…