Erwägungsgrund 29 32003L0087
Da die Kriterien 1, 5 und 7 des Anhangs III nicht im Komitologieverfahren geändert werden können, sollten Änderungen hinsichtlich Zeiträumen nach 2012 ausschließlich im Mitentscheidungsverfahren erfolgen.
Da die Kriterien 1, 5 und 7 des Anhangs III nicht im Komitologieverfahren geändert werden können, sollten Änderungen hinsichtlich Zeiträumen nach 2012 ausschließlich im Mitentscheidungsverfahren erfolgen.