Art. 6 Abs. 2 32003R0782Für die Anerkennung von Zeugnissen, Erklärungen und Bestätigungen gilt Folgendes: a) Ab dem 1. Juli 2003 erkennen die Mitgliedstaaten jedes AFS-Zeugnis an. b)…
Art. 20 Abs. 5 32022L0993RICHTLINIE (EU) 2022/993 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 8. Juni 2022 über Mindestanforderungen für die Ausbildung von Seeleuten (kodifizierter Text) (Text von Bedeutung für den EWR)
Anerkennungen von Zeugnissen, die durch ein anerkanntes Drittland erteilt wurden und vor dem 14. Juni 2005 im Amtsblatt der Europäischen Union, Reihe C,…
Art. 8 Abs. 3 32006R0336Zeugnisse über die Erfüllung der einschlägigen Vorschriften, vorläufige Zeugnisse über die Erfüllung der einschlägigen Vorschriften, Zeugnisse über die…
Art. 6 Abs. 1 32014R0139VERORDNUNG (EU) Nr. 139/2014 DER KOMMISSION vom 12. Februar 2014 zur Festlegung von Anforderungen und Verwaltungsverfahren in Bezug auf Flugplätze gemäß der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)
Zeugnisse, die von der zuständigen Behörde vor dem 31. Dezember 2014 auf der Grundlage der nationalen Rechtsvorschriften erteilt wurden, bleiben bis zur…