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Am 17. Juli 2000 hat der Rat den Ausschuss der Weisen über die Regulierung der europäischen Wertpapiermärkte eingesetzt. In seinem Schlussbericht regte der Ausschuss die Einführung eines neuen Rechtsetzungsverfahrens an und schlug zu diesem Zweck ein Vierstufenkonzept vor, bestehend aus Rahmenprinzipien, technischen Durchführungsmaßnahmen, Zusammenarbeit zwischen den nationalen Wertpapierregulierungsbehörden und Durchsetzung des Gemeinschaftsrechts. Während in dieser Richtlinie lediglich allgemeine Rahmenprinzipien festgeschrieben werden sollten, sollten von der Kommission unter Mithilfe des durch den Beschluss 2001/528/EG der Kommission eingesetzten Europäischen Wertpapierausschusses zu beschließende Durchführungsmaßnahmen die technischen Details festlegen.
Der Rat hat am 17. Juli 2000 den Ausschuss der Weisen über die Regulierung der europäischen Wertpapiermärkte eingesetzt. In seinem Schlussbericht empfahl der…
In der vom Europäischen Rat von Stockholm im März 2001 angenommenen Entschließung wurde der Schlussbericht des Ausschusses der Weisen und das darin…
In seiner Entschließung über eine wirksamere Regulierung der Wertpapiermärkte in der Europäischen Union begrüßte der Europäische Rat vom 23. und 24. März 2001…
Um neuen Entwicklungen auf den Finanzmärkten Rechnung zu tragen, kann es von Zeit zu Zeit erforderlich sein, technische Anleitung zu geben und…
In seiner Entschließung vom 5. Februar 2002 billigte das Europäische Parlament dieses Vier-Stufen-Konzept für den Wertpapierbereich auf der Grundlage der von…
Um neuen Entwicklungen auf den Wertpapiermärkten Rechnung zu tragen, kann es notwendig sein, technische Durchführungsmaßnahmen für die Vorschriften dieser…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.