Erwägungsgrund 11 32010R0584VERORDNUNG (EU) Nr. 584/2010 DER KOMMISSION vom 1. Juli 2010 zur Durchführung der Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf Form und Inhalt des Standardmodells für das Anzeigeschreiben und die OGAW-Bescheinigung, die Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel durch die zuständigen Behörden für die Anzeige und die Verfahren für Überprüfungen vor Ort und Ermittlungen sowie für den Informationsaustausch zwischen zuständigen Behörden (Text von Bedeutung für den EWR)
Der durch Beschluss 2009/77/EG der Kommission eingesetzte Ausschuss der Europäischen Wertpapierregulierungsbehörden wurde in fachlichen Fragen konsultiert.
Erwägungsgrund 30 32010L0043Der durch Beschluss 2009/77/EG der Kommission eingesetzte Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden wurde in fachlichen Fragen konsultiert.
Erwägungsgrund 21 32010L0044Der durch Beschluss 2009/77/EG der Kommission eingesetzte Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden wurde in fachlichen Fragen konsultiert.
Erwägungsgrund 84 32006L0073RICHTLINIE 2006/73/EG DER KOMMISSION vom 10. August 2006 zur Durchführung der Richtlinie 2004/39/EG des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die organisatorischen Anforderungen an Wertpapierfirmen und die Bedingungen für die Ausübung ihrer Tätigkeit sowie in Bezug auf die Definition bestimmter Begriffe für die Zwecke der genannten Richtlinie (Text von bedeutung für den EWR)
Der durch Beschluss 2001/527/EG der Kommission eingesetzte Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden wurde in fachlichen Fragen konsultiert.
Erwägungsgrund 27 32006R1287VERORDNUNG (EG) Nr. 1287/2006 DER KOMMISSION vom 10. August 2006 zur Durchführung der Richtlinie 2004/39/EG des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die Aufzeichnungspflichten für Wertpapierfirmen, die Meldung von Geschäften, die Markttransparenz, die Zulassung von Finanzinstrumenten zum Handel und bestimmte Begriffe im Sinne dieser Richtlinie (Text von bedeutung für den EWR)
Der mit dem Beschluss 2001/527/EG der Kommission eingesetzte Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden wurde um technische Stellungnahme…
Erwägungsgrund 15 32007L0016RICHTLINIE 2007/16/EG DER KOMMISSION vom 19. März 2007 zur Durchführung der Richtlinie 85/611/EWG des Rates zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick auf die Erläuterung gewisser Definitionen (Text von Bedeutung für den EWR)
Zu den fachlichen Aspekten wurde der Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden konsultiert.