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Der Geltungsbereich der gemeinschaftlichen Gleichstellungsregelung für in Drittländern geerntetes Saatgut ist zurzeit auf bestimmte Saatgutkategorien begrenzt. Insbesondere angesichts der Entwicklungen auf internationaler Ebene sollte die Gleichstellungsregelung auf alle Arten von Saatgut ausgedehnt werden, das die Bedingungen in Bezug auf die Saatguteigenschaften, die Prüfungsbedingungen, die Kennzeichnungs- und Verschlussbedingungen gemäß den Richtlinien 66/401/EWG, 66/402/EWG, 2002/54/EG, 2002/55/EG und 2002/57/EG erfüllt.
ob in einem Drittland geerntetes Getreidesaatgut, das hinsichtlich seiner Eigenschaften sowie der zu seiner Prüfung, seiner Identitätssicherung, seiner…
ob in einem Drittland geerntetes Futterpflanzensaatgut, das hinsichtlich seiner Eigenschaften sowie der zu seiner Prüfung, seiner Identitätssicherung, seiner…
Die Anforderungen an Saatguterzeugung, Feldbesichtigung, Probenahme und Prüfung gemäß den Richtlinien 66/401/EWG, 66/402/EWG, 2002/55/EG und 2002/57/EG beruhen…
Innerhalb der Gemeinschaft werden gemeinschaftliche Vergleichsprüfungen zur Nachkontrolle von Stichproben von zertifiziertem Gemüsesaatgut, das im Rahmen der…
ob in einem Drittland geerntetes Betarübensaatgut, das hinsichtlich seiner Eigenschaften sowie der zu seiner Prüfung, seiner Identitätssicherung, seiner…
ob in einem dritten Land geerntetes Gemüsesaatgut, das hinsichtlich seiner Eigenschaften sowie der zu seiner Prüfung, seiner Identitätssicherung, seiner…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.