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Die Anforderungen an Saatguterzeugung, Feldbesichtigung, Probenahme und Prüfung gemäß den Richtlinien 66/401/EWG, 66/402/EWG, 2002/55/EG und 2002/57/EG beruhen auf international anerkannten Normen, die die Internationale Vereinigung für Saatgutprüfung (International Seed Testing Association, ISTA) und die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Organisation for Economic Co-operation and Development, OECD) festgelegt haben.
Das Saatgut — ausgenommen Saatgut von Oryza sativa — muss die Zertifizierungsanforderungen für zertifiziertes Saatgut gemäß den Richtlinien 66/401/EWG,…
Bei den Prüfungen gemäß Absatz 1 stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass die Proben aus homogenen Partien gezogen werden. Dabei sorgen sie dafür, dass die…
Abweichend von Artikel 20 der Richtlinie 2002/55/EG können die Mitgliedstaaten vorsehen, dass Saatgut einer für den Anbau unter bestimmten Bedingungen…
Abweichend von Artikel 20 der Richtlinie 2002/55/EG können die Mitgliedstaaten vorsehen, dass Saatgut einer Erhaltungssorte als Standardsaatgut einer…
Der Geltungsbereich der gemeinschaftlichen Gleichstellungsregelung für in Drittländern geerntetes Saatgut ist zurzeit auf bestimmte Saatgutkategorien begrenzt.…
Die Richtlinie 98/96/EG des Rates zur Änderung u. a. der Richtlinien 66/400/EWG, 66/401/EWG, 66/402/EWG und 69/208/EWG hinsichtlich nichtamtlicher…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.